Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulaufsicht und der Öffentlichkeit. Er soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten. Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung des SEB vor:
- Anhören (Stellungsnahme des SEB)
- Benehmen (Austausch von Argumenten; Entscheidung durch die Schulleitung)
- Zustimmung (gemeinsame Entscheidung von SEB und Schulleitung).
Die Schulleitung ist verpflichtet, den SEB über alle Angelegenheiten zu informieren, die für das Schulleben bedeutsam sind und Gesetzes- und Verordnungstexte zur Verfügung zu stellen.
Die Amtszeit des SEB beträgt zwei Jahre und endet mit der Konstituierung des neuen SEB. Ein Mitglied des SEB scheidet aus seinem Amt aus, wenn es kein Kind mehr an der betreffenden Schule hat oder wenn es von seinem Amt zurücktritt. In diesem Fällen rückt die Stellvertreterin oder der Stellvertreter mit der höchsten Stimmenzahl nach.
Kontakt-Emailadresse: schulelternbeirat@regenbogengs.de