UnserSchulelternbeirat

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UnserSchulelternbeirat

Der Schulelternbeirat an unserer Schule besteht aus vier Mitgliedern:
1. Frau Maier
2. Frau Wierich
3. Frau Maus
4. Frau Arayan

Ihre Vertreter sind:
1. Frau Friedrich
2. Frau Stoppel
3. Frau Sonntag
4. Frau Veselovska

von links nach rechts: Frau Arayan, Frau Maus, Frau Maier, Frau Veselovska, Frau Wierich, Frau Friedrich, Frau Sonntag, es fehlt: Frau Stoppel
Die Aufgaben des Schulelternbeirates (SEB):

Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulaufsicht und der Öffentlichkeit. Er soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten. Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung des SEB vor:

  • Anhören (Stellungsnahme des SEB)
  • Benehmen (Austausch von Argumenten; Entscheidung durch die Schulleitung)
  • Zustimmung (gemeinsame Entscheidung von SEB und Schulleitung).

Die Schulleitung ist verpflichtet, den SEB über alle Angelegenheiten zu informieren, die für das Schulleben bedeutsam sind und Gesetzes- und Verordnungstexte zur Verfügung zu stellen.
Die Amtszeit des SEB beträgt zwei Jahre und endet mit der Konstituierung des neuen SEB. Ein Mitglied des SEB scheidet aus seinem Amt aus, wenn es kein Kind mehr an der betreffenden Schule hat oder wenn es von seinem Amt zurücktritt. In diesem Fällen rückt die Stellvertreterin oder der Stellvertreter mit der höchsten Stimmenzahl nach.

Kontakt-Emailadresse: schulelternbeirat@regenbogengs.de

Aufgaben der Schulelternsprecherin oder Schulelternsprecher:

Der SEB wählt die Schulelternsprecherin oder den Schulelternsprecher und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter für zwei Jahre. Sie können durch förmlichen Beschluss des SEB abgewählt werden und scheiden damit aus dem Amt aus. Die Schulelternsprecherin oder der Schulelternsprecher lädt nach Bedarf zu den Sitzungen des SEB ein. Die Schulelternsprecherin oder der Schulelternsprecher stimmt einen Termin mit der Schulleitung ab, bespricht mit ihr die Tagesordnung und fügt deren Beiträge ein.