
Unser neuer Schulelternbeirat ist gewählt!
Mit viel Engagement und in einer tollen, offenen Atmosphäre wurde unser neuer Schulelternbeirat (SEB) gewählt. Wir freuen uns sehr über die Bereitschaft unserer Eltern, Verantwortung zu übernehmen und unsere Schule aktiv mitzugestalten.
Der SEB ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern, Lehrkräften und Schulleitung. Er vertritt die Interessen der Eltern, bringt Ideen und Anliegen ein und wirkt bei wichtigen Fragen des Schullebens beratend und unterstützend mit.
Die neu gewählten Mitglieder des Schulelternbeirates für die Schuljahre 26/27 und 27/28 sind:
Frau Arayan, Herr Dzaviti, Frau Münch und Frau Lopez
Die Stellvertreter des Schulelternbeirates sind:
Frau Raabe, Frau Mathias , Herr Jadczak und Frau Weigele
Ein herzliches Dankeschön an alle Eltern, die sich engagieren und damit zeigen, dass Schule am besten gelingt, wenn wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen!
Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit unserem neuen Schulelternbeirat.

Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulaufsicht und der Öffentlichkeit. Er soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten. Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung des SEB vor:
Die Schulleitung ist verpflichtet, den SEB über alle Angelegenheiten zu informieren, die für das Schulleben bedeutsam sind und Gesetzes- und Verordnungstexte zur Verfügung zu stellen.
Die Amtszeit des SEB beträgt zwei Jahre und endet mit der Konstituierung des neuen SEB. Ein Mitglied des SEB scheidet aus seinem Amt aus, wenn es kein Kind mehr an der betreffenden Schule hat oder wenn es von seinem Amt zurücktritt. In diesem Fällen rückt die Stellvertreterin oder der Stellvertreter mit der höchsten Stimmenzahl nach.
Kontakt-Emailadresse: schulelternbeirat@regenbogengs.de
Aufgaben der Schulelternsprecherin oder Schulelternsprecher:
Der SEB wählt die Schulelternsprecherin oder den Schulelternsprecher und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter für zwei Jahre. Sie können durch förmlichen Beschluss des SEB abgewählt werden und scheiden damit aus dem Amt aus. Die Schulelternsprecherin oder der Schulelternsprecher lädt nach Bedarf zu den Sitzungen des SEB ein. Die Schulelternsprecherin oder der Schulelternsprecher stimmt einen Termin mit der Schulleitung ab, bespricht mit ihr die Tagesordnung und fügt deren Beiträge ein.